Checkliste

Lesen Sie hier, wie Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen zielgerichtet erfüllen können.

Die KI-VO gilt für KI-Systeme und KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), die sich auf dem europäischen Markt befinden. Nur einige wenige KI-Systeme und -Modelle sind vom Anwendungsbereich der KI-VO ausgenommen. Die KI-VO verfolgt zudem einen risikobasierten Ansatz und sieht unterschiedlich strenge Anforderungen für verschiedene Arten von KI-Systemen und -Modellen vor. Neben der Einordnung, ob ein KI-System bzw. -Modell nach der KI-VO vorliegt, ist die jeweilige Technologie auch einer der Risikoklassen der KI-VO zuzuordnen. Prüfen Sie jetzt die Betroffenheit Ihres KI-Systems oder -Modells mit unserem kostenlosen Quick-Check!

Im Mittelpunkt der KI‑VO stehen Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen. Während Anbieter sicherstellen müssen, dass ihre KI-Technologien den Anforderungen der KI-VO entsprechen, sind Betreiber für den sicheren Einsatz der KI verantwortlich. Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck haben zusätzliche Vorgaben zu beachten. Daneben sieht die KI-VO abgestufte Verpflichtungen für z.B. Bevollmächtigte, Einführer, Händler und andere natürliche und juristische Personen vor. Unternehmen müssen daher prüfen, in welcher Rolle sie auf dem Markt agieren.

Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen eine Risikobewertung durchführen und das System so gestalten, dass Gesundheits-, Sicherheits- und Grundrechtsrisiken minimiert werden. In der Nutzungsphase tragen neben den Anbietern vor allem Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen eine Reihe wichtiger Pflichten. Sie müssen zum Beispiel die korrekte Verwendung, eine angemessene menschliche Aufsicht sowie die Protokollierung von Ereignissen gewährleisten. Die übrigen Akteure entlang der Wertschöpfungskette im Bereich der KI-Systeme unterliegen primär Prüf‑, Überwachungs‑ und Dokumentationspflichten. Für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck sieht die KI-VO ebenfalls strenge Pflichten vor. Angesichts dieser regulatorischen Komplexität und der Tatsache, dass der gesamte Lebenszyklus von KI-Systemen bereits ab der Entwicklungsphase erfasst wird, sollten Unternehmen frühzeitig feststellen, welche Pflichten im konkreten Fall gelten.

Sowohl die Rechtslage als auch die KI-Technologie unterliegen einem Wandel, der mit veränderten Anforderungen einhergehen kann. Unternehmen müssen daher beides kontinuierlich überwachen und auf relevante Veränderungen reagieren. Es empfiehlt sich, die in der KI‑VO geforderten Prozesse zur Überwachung, Dokumentation und Bewertung der jeweiligen KI‑Technologie einzuführen und fortlaufend anzupassen, um die regulatorischen Pflichten auch nach dem Markteintritt eines KI-Systems oder -Modells zuverlässig zu erfüllen.